Gebühren
Anwaltliche Gebühren
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind gesetzlich festgelegt in dem seit 01.07.2005 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich dabei nach Tabellensätzen, die jeweils gestaffelt sind nach den jeweiligen Streitwerten der zu bearbeitenden Fälle.
Abweichend hiervon sind wir – insbesondere in den Bereichen der beratenden, außergerichtlichen Tätigkeiten (Vertragsgestaltungen in den Bereichen des Arbeits-, Familien- und Erbrechts, Teilnahme an Besprechungen, außergerichtliche Korrespondenz, etc) – dazu übergegangen, unseren Mandanten eine Abrechnung nach Zeitaufwand anzubieten. Dies ermöglicht Ihnen, die entstehenden Kosten besser kalkulieren zu können, da im Vorfeld der voraussichtliche Zeitaufwand auf Wunsch abgeschätzt wird und eine darüber hinausgehende Tätigkeit nur nach vorheriger Abstimmung erfolgt.