• Allgemeines Zivilrecht

    Das Allgemeine Zivilrecht bezieht sich auf alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Auch die Begriffe Privatrecht und Bürgerliches Recht sind geläufig. Es umfasst den Großteil der juristischen Auseinandersetzungen von Bürgern und Unternehmen und beinhaltet letztlich verschiedene Fachgebiete wie Kaufrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht oder Erbrecht.

  • Arbeitsrecht

    Im Arbeitsrecht sind die vertraglichen und gesetzlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt sowie die zwischen ihnen bestehenden Rechte und Pflichten. Insofern betrifft der Fachbereich alle im Erwerbsleben stehenden Personen. Gerade in der heutigen Zeit kann das Thema Kündigung fast jeden betreffen. In einem solchen Fall ist schnelle und konsequente juristische Vorgehensweise gefragt. Häufig kann gegen Kündigungen und Abmahnungen arbeitsrechtlich vorgegangen werden. Zum Fachgebiet Arbeitsrecht gehören unter anderem die Bereiche:

    • Arbeitsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung
    • Abmahnung
    • Kündigung
    • Gehaltszahlung
  • Bau- und Architektenrecht

    Im privaten Baurecht sind die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten geregelt. Hauptaugenmerk liegt dabei in den Beziehungen zwischen Auftraggeber (Bauherr) und jenen Akteuren, die das Bauwerk ausführen und planen – also im Regelfall Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker. Zum Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Schwerpunkte in diesem Tätigkeitsfeld sind unter anderem:

    • Vertragsgestaltung
    • Interessenvertretung bei Baumängeln
    • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Erbrecht

    Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, um Verfügungen über das Eigentum und Rechte im Falle des eigenen Todes – etwa durch ein Testament –zu ermöglichen. Im idealen Fall ist durch ein juristisch abgestimmtes Testament die Verteilung des Vermögens unter den Erben bestmöglich geregelt. Immer wieder kommt es allerdings auch zu unausweichlichen Erbschaftsstreitigkeiten. Zu den anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich Erbrecht gehören deshalb unter anderem:

    • Beratung bei der Erstellung eines Testaments
    • Beratung bei lebzeitigen Übergabeverträgen
    • Bratung der Erben bei Eintreten eines Erbfalles
    • Pflichtteilsrecht (Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen)
  • Familienrecht

    Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Ehepartnern, Lebenspartnerschaften und Familien sowie die verwandtschaftlichen Vertretungsfunktionen. Streitigkeiten im familiären Bereich gehören zu den emotionalsten und sensibelsten Rechtsangelegenheiten. Schließlich geht es nicht nur um verletzte Gefühle, sondern oft um existentielle Angelegenheiten mit weitreichenden Folgen. Hier ist von anwaltlicher Seite her ebenso sensibles wie konsequentes Handeln erforderlich – und dies in unterschiedlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen:

    • Beratung bei Trennung und Scheidung
    • Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
    • Vertretung bei Scheidung
    • Unterhalt und Zugewinn
    • Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich
    • Sorgerecht für Kinder
    • Umgang des nicht betreuenden Elternteils mit seinem Kind
    • Nicht zuletzt umfasst der Fachbereich auch die in Zukunft immer wichtiger werdenden Bereiche des Seniorenrechts wie:

      • Versorge- und Betreuungsvollmacht
      • Patientenverfügung
      • Elternunterhalt

       

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern stellen Beteiligte oft vor große Herausforderungen: Ein Mietverhältnis ist sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter von existentieller Bedeutung. Für den Vermieter sind Mieteinnahmen eine wichtige Einnahmenquelle; für den Mieter bedeutet das Mietverhältnis und die damit verbundene Wohnung den Lebensmittelpunkt und eine negative Beeinträchtigungen der eigenen Wohnsituation gehen automatisch einher mit einem Verlust an Lebensqualität. Insofern ist es sowohl wichtig, Mietern gegen Vermieterwillkür zur Seite zu stehen als auch die legitimen Rechte der Vermieter konsequent durchzusetzen.
    Zu den anwaltlichen Aufgabenbereichen zählen hier unter anderem:

    • Überprüfung von Mietverträgen
    • Durchsetzung und Abwehr von rechtlichen Ansprüchen bei gestörten
    • Mietverhältnissen
    • Mietminderung
    • Schadensersatz-Forderungen
    • Beratung von Wohnungseigentümern, Genossenschaften und Verwaltungen
    • Beratung beim Erwerb von Wohneigentum
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt oder auch nur in Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, braucht unbedingt eine erfahrene Rechtsberatung an seiner Seite. Dies gilt ebenso im Bereich der Ordnungswidrigkeiten – seien es Verkehrsrechtsdelikte oder andere Sanktionen seitens der Exekutive. Ein Fachmann im Strafrecht kann einen Prozess in eine für den Mandanten positive Richtung lenken. Und kommt es dennoch zur unvermeidlichen Verurteilung oder im schlimmsten Falle gar zu einer Gefängnisstrafe, bleibt der Rechtsanwalt auch in schweren Zeiten an der Seite seines Mandanten, besucht ihn im Gefängnis und unterstützt ihn auch in der wieder gewonnen Freiheit. Jeder Fall und jeder Mensch sind einzigartig. Deshalb ist auch der Bereich des Strafrechts von sensiblem und konstruktivem Miteinander geprägt. Der Verteidiger in Strafsachen ist Fachmann bei Themen wie:

    • Anklageschrift
    • Bewährung
    • Hausdurchsuchung
    • Ermittlungsverfahren
    • Haftbeschwerde und Haftprüfung
    • Nebenklage
    • Strafanzeige uns Strafbefehl
    • Strafprozessrecht
    • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsrecht

    Wer hatte in seinem Leben nicht schon mindestens einmal einen Verkehrsunfall – sei es als Unfallverursacher oder Geschädigter. Egal, ob es sich nur um einen leichten Blechschaden handelt oder der Unfall schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht: Nach Verkehrsunfällen sollte man sich schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt wenden, der zusammen mit seinem Mandanten den Unfallhergang bespricht und entsprechende Rechtsmittel in die Wege leitet. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilt alle relevanten Haftungsfragen und kann einschätzen, welche Schadensersatzansprüche gegenüber einer Versicherung durchgesetzt werden können. Häufig ergeben sich im Verkehr auch Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Durch reichen Erfahrungsschatz und professionelle Herangehensweise unterstützen Anwälte unter anderem bei:

    • Unfällen mit materiellen Schäden
    • Unfällen mit Personenschäden
    • Schadensersatz und Schmerzensgeld
    • Verhandlungen mit Versicherungen
    • Geschwindigkeitsübertretungen
    • Vergehen aufgrund Alkoholeinfluss oder Drogen
  • Versicherungsrecht

    Das Versicherungsrecht schlug juristisch in den vergangenen Jahren immer höhere Wellen. Kein Wunder: Jedes Jahr werden allein im Bereich der Individualversicherung deutschlandweit Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen und ebenso müssen Millionen an Schadensfällen geregelt werden. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten. Erfahrene Anwälte stehen ihren Mandanten unterstützend zur Seite bei Themen wie:

    • Lebensversicherung
    • Berufunfähigkeitsversicherung
    • Hausratsversicherung
    • Einbruchs- und Diebstahlsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Kraftfahrzeugversicherung
    • Elementarversicherung
  • Vertragsrecht

    Zum Vertragsrecht gehören sämtliche juristischen Regelungen, welche das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen beeinflussen. Verträge beinhalten immer auch eine Menge an Fallstricken: seien es das Kleingedruckte, die speziellen Geschäftsbedingungen oder undurchsichtige Paragraphen. Um mögliches Konfliktpotential bei Verträgen von vornherein unschädlich zu machen, lohnt sich gerade in komplexen Vertragsverhandlungen bereits im Vorfeld der Kontakt zum Fachmann – egal ob beim Autokauf, beim Arbeitsvertrag, beim Mietvertrag oder bei Wirtschaftsverträgen. Ein fachkundiger Anwalt steht mit Rat und Tat zur Seite bei:

    • Garantie und Gewährleistung
    • Kaufvertrag
    • Nichtlieferung
    • Rückgaberecht und Rücktrittsrecht
    • Verzug
    • Abmahnung
    • Widerrufrecht
    • Vorvertrag