Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht bezieht sich auf alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Auch die Begriffe Privatrecht und Bürgerliches Recht sind geläufig. Es umfasst den Großteil der juristischen Auseinandersetzungen von Bürgern und Unternehmen und beinhaltet letztlich verschiedene Fachgebiete wie Kaufrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht oder Erbrecht.